Umfangreiche Rechtshilfe in allen Lebenslagen
Es gibt sehr unterschiedliche Lebensabschnitte, in denen ein rechtlicher Beistand benötigt wird. Gerade in schwierigen Situationen ist eine fundierte juristische Beratung besonders hilfreich. Für uns zählt, wie wir für Sie zu einer geeigneten rechtlichen Lösung kommen. Ein diskreter und vertrauensvoller Umgang sind für uns dabei selbstverständlich.
Wir vertreten Sie und Ihre Interessen auch in den Rechtsgebieten
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Nachbarrecht
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Wegerecht
- Baurecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Betreuungsrecht,
- allgemeines Zivilrecht.
Im Mietrecht vertreten wir Mieter und Vermieter sowohl im Wohn- als auch Gewerberaummietrecht umfassend, sei es die Vertretung und Beratung bei Abschluss oder Beendigung eines Mietverhältnisses oder auch bei Fragen rund um den Mietvertrag, egal ob Mietsicherheiten, Kautionen, Mängelbeseitigungen, Schönheitsreparaturen, Vertragsverletzungen oder Störung des Hausfriedens problematisch sind. Wir vertreten die rechtlichen Interessen unserer Mandanten.
Weiterhin helfen wir Ihnen im
- Vertragsrecht, sei es nun Vertragsgestaltung oder bei der Anfechtung eines Vertrages.
Wir erstellen für Ihr Unternehmen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
- setzen für Sie Forderungen durch oder wehren diese ab.
Außerdem ist unser Team auf dem Rechtsgebiet des
- Verbraucherschutzes versiert.
Auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts und Insolvenzrechts streben wir zunächst die außergerichtliche Schuldenregulierung an. Das spart Kosten und Mühen auf beiden Seiten. Eventuell sind Themen wie eine Restschuldbefreiung oder eine geregelte Insolvenz interessant für Sie.
In einer ausführlichen Beratung beantworten wir alle Ihre Fragen zu diesen Themen und wägen mit Ihnen das Für und Wider der präferierten Lösung ab. Im Aufgabenbereich der Zwangsvollstreckung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Wir vertreten Sie, um eine solche abzuwehren oder diese durchzusetzen.
Wenn Sie hilfebedürftige Personen in Ihrem Umfeld haben, dann kann optional eine rechtliche Betreuung für diese Person angestrebt werden. Es wird individuell entschieden, für welche Lebensbereiche eine solche sinnvoll eingesetzt werden kann. Mit einer Betreuungsvollmacht kann die Aufgabe der Betreuung, die sonst von einem Gericht angeordnet werden muss, ohne das Gericht geregelt werden. Beispielsweise ist es bei Personen mit geistiger Behinderung möglich, für den Betroffenen sämtliche finanzielle Angelegenheiten zu übernehmen. Selbstverständlich beraten wir Sie umfassend über die Vorteile und Nachteile einer solch einschneidenden, aber oft zwingend notwendigen Lösung.