Schwarzenberger Str. 13, 08280 Aue-Bad Schlema
Wer mit dem Auto unterwegs ist, läuft Gefahr, mit dem Verkehrsrecht in Konflikt zu geraten. Bereits eine kleine unbeabsichtigte Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr weitreichende Konsequenzen haben. Aber auch kleinere Delikte bedürfen einer guten Beratung.
Wir vertreten Geschädigte nach einem Unfall, unabhängig ob sich dieser im In- oder Ausland ereignete oder ob an dem Unfall ausländische Bürger beteiligt sind.
Weiterhin ist bei der Unfallregulierung relevant, dass wir hier sämtliche Schadenspositionen, sei es nun fahrzeugbezogen oder personenbezogen wie beispielsweise bei Schmerzensgeldern, mitteilen können, wie die Geschädigten am schnellsten zu ihrem Recht kommen. Ob es um den Ersatz von Reparatur- und Abschleppkosten oder Mietwagenkosten geht, wir können sagen, ob die Einschaltung eines Sachverständigen erforderlich ist und können besprechen, welche Ansprüche sich aus dem Gutachten ergeben un diese durchsetzen. Es werden ärztliche Stellungnahmen zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen eingeholt.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, uns sofort nach dem Unfall zu kontaktieren, um den Verlust von Ansprüchen und eine langwierige Abwicklung zu verhindern und Kürzungen bei berechtigen Ansprüchen zu vermeiden.
Unsere Kanzlei vertritt Sie außerdem, wenn Ihnen Ordnungswidrigkeiten zu Last gelegt werden oder ein Bußgeldbescheid erlassen werden soll. Wir beraten Sie bezüglich einer Anhörung oder beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens.
Unser Team betrachtet die juristischen Möglichkeiten, die in Ihrem Fall bestehen, und wägt in einer kompetenten Beratung mit Ihnen das Für und Wider der Lösungswege ab. Auf Wunsch prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid, ob dieser angemessen ist, und vertreten Ihre rechtlichen Interessen in einem anstehenden Bußgeldverfahren.
Außerdem ist unser Team versiert auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts. So können wir Ihnen bei drohendem Fahrerlaubnisentzug rechtliche Beratung anbieten und Ihr Anliegen vor Gericht vertreten.
Auch wer mit dem Strafrecht in Konflikt gekommen ist, erhält in unserer Kanzlei eine professionelle Beratung. Wir übernehmen die Strafverteidigungen und Pflichtverteidigungen und setzen uns für Ihre Rechte ein. Wir vertreten Sie beispielsweise bei Subventionsstraftaten, wenn Gelder anderweitig verwendet oder möglicherweise falsche Angaben bei der Beantragung gemacht wurden.
Außerdem übernimmt unser Team Fälle, in denen der Verkehr gefährdet wurde oder eine Straftat nach dem Verkehrsstrafrecht, beispielsweise bei einer Verwicklung in einen Unfall, vorliegt.
Bereits von Anfang an ist rechtliche Beratung notwendig, wie etwa bei der Überlegung, ob Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen oder nicht. Besonders in sehr ernsten Situationen sollten Ihnen kompetente Berater zur Seite stehen. Möglicherweise besteht die Option, das Strafmaß zu mildern oder eine Verurteilung vollkommen abzuwenden. Wenn Sie uns Ihr Vertrauen entgegenbringen, ist es uns möglich, Ihren individuellen Fall juristisch einzuordnen und Ihnen eine professionelle rechtliche Beratung anzubieten. Unsere Kanzlei kann Sie durch verschiedene Spezialisierungen auch fachübergreifend beraten. Gemeinsam sind wir für Sie stark.
Anwälte für diese Tätigkeitsschwerpunkte
Anwaltskanzlei Andreas Baumann
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