Schwarzenberger Str. 13, 08280 Aue-Bad Schlema

Anwaltskanzlei Andreas Baumann

Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie nach Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Straftaten

Wer mit dem Au­to un­ter­wegs ist, läuft Ge­fahr, mit dem Ver­kehrs­recht in Kon­flikt zu ge­ra­ten. Be­reits ei­ne klei­ne un­be­ab­sich­tig­te Un­auf­merk­sam­keit kann im Stra­ßen­ver­kehr weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen ha­ben. Aber auch klei­ne­re De­lik­te be­dür­fen ei­ner gu­ten Be­ra­tung. 


Wir vertreten Geschädigte nach einem Unfall, unabhängig ob sich dieser im In- oder Ausland ereignete oder ob an dem Unfall ausländische Bürger beteiligt sind. 


Weiterhin ist bei der Unfallregulierung relevant, dass wir hier sämtliche Schadenspositionen, sei es nun fahrzeugbezogen oder personenbezogen wie beispielsweise bei Schmerzensgeldern, mitteilen können, wie die Geschädigten am schnellsten zu ihrem Recht kommen. Ob es um den Ersatz von Reparatur- und Abschleppkosten oder Mietwagenkosten geht, wir können sagen, ob die Einschaltung eines Sachverständigen erforderlich ist und können besprechen, welche Ansprüche sich aus dem Gutachten ergeben un diese durchsetzen. Es werden ärztliche Stellungnahmen zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen eingeholt.


Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, uns sofort nach dem Unfall zu kontaktieren, um den Verlust von Ansprüchen und eine langwierige Abwicklung zu verhindern und Kürzungen bei berechtigen Ansprüchen zu vermeiden.


Un­se­re Kanz­lei ver­tritt Sie außerdem, wenn Ih­nen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten zu Last ge­legt wer­den oder ein Buß­geld­be­scheid er­las­sen wer­den soll. Wir be­ra­ten Sie be­züg­lich ei­ner An­hö­rung oder beim Aus­fül­len ei­nes An­hö­rungs­bo­gens. 


Un­ser Team be­trach­tet die ju­ris­ti­schen Mög­lich­kei­ten, die in Ih­rem Fall be­ste­hen, und wägt in ei­ner kom­pe­ten­ten Be­ra­tung mit Ih­nen das Für und Wi­der der Lö­sungs­we­ge ab. Auf Wunsch prü­fen wir Ih­ren Buß­geld­be­scheid, ob die­ser an­ge­mes­sen ist, und ver­tre­ten Ih­re recht­li­chen In­ter­es­sen in ei­nem an­ste­hen­den Buß­geld­ver­fah­ren. 


Au­ßer­dem ist un­ser Team ver­siert auf dem Ge­biet des Fahr­er­laub­nis­rechts. So kön­nen wir Ih­nen bei dro­hen­dem Fahr­er­laub­nis­ent­zug recht­li­che Be­ra­tung an­bie­ten und Ihr An­lie­gen vor Ge­richt ver­tre­ten.


Auch wer mit dem Straf­recht in Kon­flikt ge­kom­men ist, er­hält in un­se­rer Kanz­lei ei­ne pro­fes­sio­nel­le Be­ra­tung. Wir über­neh­men die Straf­ver­tei­di­gun­gen und Pflicht­ver­tei­di­gun­gen und set­zen uns für Ih­re Rech­te ein. Wir ver­tre­ten Sie bei­spiels­wei­se bei Sub­ven­ti­ons­straf­ta­ten, wenn Gel­der an­der­wei­tig ver­wen­det oder mög­li­cher­wei­se fal­sche An­ga­ben bei der Be­an­tra­gung ge­macht wur­den. 


Au­ßer­dem über­nimmt un­ser Team Fäl­le, in de­nen der Ver­kehr ge­fähr­det wur­de oder ei­ne Straf­tat nach dem Ver­kehrs­straf­recht, bei­spiels­wei­se bei ei­ner Ver­wick­lung in ei­nen Un­fall, vor­liegt. 


Be­reits von An­fang an ist recht­li­che Be­ra­tung not­wen­dig, wie et­wa bei der Über­le­gung, ob Sie von Ih­rem Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht Ge­brauch ma­chen oder nicht. Be­son­ders in sehr erns­ten Si­tua­tio­nen soll­ten Ih­nen kom­pe­ten­te Be­ra­ter zur Sei­te ste­hen. Mög­li­cher­wei­se be­steht die Op­ti­on, das Straf­maß zu mil­dern oder ei­ne Ver­ur­tei­lung voll­kom­men ab­zu­wen­den. Wenn Sie uns Ihr Ver­trau­en ent­ge­gen­brin­gen, ist es uns mög­lich, Ih­ren in­di­vi­du­el­len Fall ju­ris­tisch ein­zu­ord­nen und Ih­nen ei­ne pro­fes­sio­nel­le recht­li­che Be­ra­tung an­zu­bie­ten. Un­se­re Kanz­lei kann Sie durch ver­schie­de­ne Spe­zia­li­sie­run­gen auch fach­über­grei­fend be­ra­ten. Ge­mein­sam sind wir für Sie stark.

An­wäl­te für die­se Tätig­keits­schwer­punk­te

Andreas Baumann

Andreas Baumann

Lutz Martschink

Lutz Martschink

Jenny Zabernig

Jenny Zabernig

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