Schwarzenberger Str. 13, 08280 Aue-Bad Schlema
Familiäres Glück steht für viele Menschen an erster Stelle. Damit es erhalten bleibt, empfehlen wir hier eine rechtliche Beratung, beispielsweise vor einer Eheschließung oder damit Sie im Vorfeld den Erbfall klären können. Wer etwa finanzielle Belange präventiv klärt, dem bleibt womöglich ein jahrelanger Streit erspart. Bekanntlich hört bei Geld die Freundschaft auf.
Im Scheidungsfalle ist juristischer Beistand grundsätzlich sinnvoll. Gerade auch Sorgerechtsfragen bedürfen einiger Überlegungen mit kühlem Kopf. Ein rechtlicher Vertreter bewahrt diesen für Sie.
Unser Team ist versiert im Familienrecht und Erbrecht. Selbstverständlich steht besonders in diesen Bereichen für uns eine außerjuristische Lösung an erster Stelle. Der Aufgabenbereich für Anwälte im Familienrecht ist umfangreich. Er beginnt bei Regelungen zu einem Ehevertrag oder zu nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und reicht bis zur Vertretung bei Kindesentführung. Wir widmen uns diesen Aufgaben mit besonderem Einfühlungsvermögen für Ihre Situation.
Unterhaltsregelungen für Kinder und Ehepartner müssen im Scheidungsfall in Absprache miteinander getroffen werden. Oft ist dies während einer emotionalen Trennung sehr schwierig. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe ab. Außerdem müssen die Partner sich über die Sorgerechtsbestimmungen einigen. Falls getroffene Vereinbarungen zum gemeinsamen elterlichen Sorgerecht nicht eingehalten werden, dann beraten wir Sie auf Wunsch über einen Sorgerechtsentzug. Vaterschaftsanfechtungen und die Beratung zu Vollmachten unter Ehepartnern gehören ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.
Besondere Fragen stellen sich bei der Unternehmerehe. Hier können wichtige Vereinbarungen bereits im Vorfeld getroffen und langwierige und kostspielige Konflikte vermieden werden. Denn die Unternehmerscheidung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Selbstverständlich beraten wir Sie auch über Zugewinngemeinschaften und unterstützen Sie bei Fragen zur Einkommensteuer und Gewinnermittlung.
Außerdem beraten wir Sie in Erbschaftsangelegenheiten.
Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihres Letzten Willens und informieren Sie über die zu beachtenden Gesetze. Auf Wunsch erstellen wir zusammen mit Ihnen Ehegattentestamente. Regelungen über den Verbleib gemeinsamer Kinder können hier getroffen werden. Außerdem sollten Fragen der Unternehmensnachfolge bereits im Testament geregelt werden.
Die Angehörigen eines Verstorbenen vertreten wir im Erbschaftsrecht. Hier setzen wir Pflichtteilansprüche durch oder denken mit Ihnen über die Ausschlagung des Erbes nach. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Erbenermittlung und bei der Beantragung des Erbscheins. In Erbengemeinschaften kann eine juristische Beratung bei Auseinandersetzungen zur Klärung des Konflikts beitragen. In manchen Situationen ist es sinnvoll, Erbanteile zu übertragen oder in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge von dieserzum Aufbau eines eigenen Lebens zu profitieren.
Anwälte für diese Tätigkeitsschwerpunkte
Anwaltskanzlei Andreas Baumann
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